Hinweise zur Verfahrensweise bei der Beantragung von Bedürfnissen

Gespeichert von Alexander Brauer am

Sehr geehrtes Mitglied des Landesverbandes Sachsen,
auf Grund der Änderung des Waffengesetzes zum 01.09.2020 mussten auch unsere Bedürfnisanträge angepasst werden.

Es ist bei der Beantragung von Bedürfnissen wie folgt zu verfahren: 

Ab sofort sind nur noch die neuen Vordrucke zu verwenden, welche sich auf der Homepage des Landesverbandes Sachsen befinden. Diese sind nicht zur Vorlage bei der Behörde, sondern dienen für die Beantragung beim Landesverband. 
Unbedingt beachten!!! Alle bisherigen Vordrucke sind damit ungültig und werden nicht mehr bearbeitet. Die neuen Anträge können ebenfalls – wie die vorherigen – im Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Derjenige, der ein waffenrechtliches Bedürfnis geltend machen will, reicht einen diesbezüglichen Antrag beim Landesverband Sachsen unter Einbeziehung des zuständigen SLG-Leiters ein. 

Er hat dazu den Vordruck

1.  „Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gemäß § 14 WaffG“  zu verwenden.

Es sind alle Felder komplett auszufüllen bzw. zutreffende Kästchen anzukreuzen! Bitte unbedingt auch die entsprechenden unter „2. Anlagen zum Antrag“ enthaltenen  Kästchen ankreuzen und die dort geforderten Unterlagen dem Antrag beilegen!

Erläuterungen zu „2. Anlagen zum Antrag“:

  • Die Schießnachweise (Kopien) sind immer beizufügen. Das ist der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit gemäß § 14 WaffG der letzten 12 Monate. Der Name, BDMP-Mitglieds-Nr. sowie SLG-Name des Schützen dürfen nicht fehlen. Das Schießdatum hat auch die Jahreszahl zu enthalten.
  • Das Beiblatt zum Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses ist eine vom Antragsteller unterschriebene schriftliche Aufstellung aller der sich in seinem Besitz befindlichen Waffen (Kurz- und Langwaffen), die er als Sportschütze bisher erworben hat. Das Beiblatt ist auch beizufügen, wenn der Antragsteller noch keine Waffen besitzt. Hierbei ist alles Erforderliche auszufüllen, das Beiblatt zu unterschreiben und „keine Waffen“ einzusetzen.
  • Ist der Antragsteller noch nicht im Besitz einer Waffe hat er das entsprechende Kästchen auf dem Antrag anzukreuzen und dazu eine Kopie der Urkunde seiner Waffensachkunde beizulegen.
  • Begründung bei Überschreitung des Grundkontingents (erweiterter Bedarf gem. § 14, Abs. 5)
    • ein glaubhafter Nachweis, dass der Antragsteller zur Ausübung weiterer Disziplinen der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V. keine geeigneten Waffen besitzt
    • ein glaubhafter Nachweis, dass der Antragsteller mit den Waffen, die er bereits als Sportschütze besitzt, in der dazugehörigen Disziplin an einer Landesmeisterschaft oder einem überregionalen Wettkampf teilgenommen hat (z.B. LM-Stempel im Schießbuch).

 2. „Angaben des Schießsportvereins (SLG) für die Bescheinigung eines waffenrechtlichen  Bedürfnisses gem. § 14 WaffG“ – SLG-Bescheinigung

Den Leitern der Schießleistungsgruppen oder deren Stellvertreter obliegen folgende Aufgaben:

  • Für Anträge gem § 14, Abs. 3, 5 und 6 ist als Nachweis der Zugehörigkeit in der Schießleistungsgruppe (SLG) vom SLG-Leiter das Formular „Angaben des Schießsportvereines (SLG) für die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG“ (SLG-Bescheinigung) auszufüllen, zu unterschreiben und zu siegeln.
  • Der SLG-Leiter hat das korrekte Ausfüllen und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu prüfen, und zwar:
    • Anträge
    • Schießnachweis
    • ggf. Urkunden für Sachkunde beigefügt
    • Nachweis auf regionale/überregionale Wettkampfteilnahme
    • frankierter Rück-Umschlag beigefügt (0,85 € sind ausreichend)

3. Antrag auf Bescheinigung zur Wiederholungsprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses (Fortbestehen des Bedürfnisses) nach § 4 (4) WaffG – Blatt 1

 Es sind alle Felder komplett auszufüllen und nachfolgende Unterlagen beizulegen!

  • Das „Blatt 2 zum Antrag auf Bescheinigung zur Wiederholungsprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 4 (4) WaffG“ ist eine vom Antragsteller unterschriebene schriftliche Aufstellung aller der sich in seinem Besitz befindlichen Waffen (Kurz- und Langwaffen), die er als Sportschütze bisher erworben hat.
  • Die Schießnachweise (Kopien) sind immer beizufügen. Das ist der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit gemäß § 14 WaffG der letzten 12 Monate. Der Name, BDMP-Mitglieds-Nr. sowie SLG-Name des Schützen dürfen nicht fehlen. Das Schießdatum hat auch die Jahreszahl zu enthalten.
  • Eine Kopie des Anschreibens der Behörde, die diese Wiederholungsprüfung fordert.
  • Diese Anträge sind vom SLG-Leiter abzusiegeln und zu unterschreiben – deshalb wird dazu keine extra SLG-Bescheinigung benötigt. Auch hier hat der SLG-Leiter das korrekte Ausfüllen und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu überprüfen.

4. Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Erlaubnis gemäß § 27 SprengG

Es sind alle Felder komplett auszufüllen und nachfolgende Unterlagen beizulegen!

  • Die Schießnachweise (Kopien) sind immer beizufügen. Das ist der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit gemäß § 14 WaffG der letzten 12 Monate. Der Name, BDMP-Mitglieds-Nr. sowie SLG-Name des Schützen dürfen nicht fehlen. Das Schießdatum hat auch die Jahreszahl zu enthalten.
  • Diese Anträge sind vom SLG-Leiter abzusiegeln und zu unterschreiben – deshalb wird dazu keine extra SLG-Bescheinigung benötigt. Auch hier hat der SLG-Leiter das korrekte Ausfüllen und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu überprüfen.

 

Der Antragsteller sendet die vom SLG-Leiter geprüften und unterschriebenen Unterlagen (nur per Post, nicht per Einschreiben) an den 

Landesverbandsleiter Sachsen
Thomas Kolodziej
An der Muldenaue 16
04808 Wurzen

zusammen mit einem ausreichend frankierten (NUR Marken Deutsche Post; kein Post Modern u.ä.) und an den Antragsteller adressierten Rückumschlag. Dieser dient für die Zusendung des vom Landesverband gefertigten Original-Bedürfnisses an den Antragsteller zur Vorlage bei der Behörde. Hierbei ist ein Umschlag der Größe für 0,85 € ausreichend. 

Für eventuelle Rückfragen stehe ich jederzeit gern telefonisch unter 03425/816609 zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen
gez. Thomas Kolodziej
Landesverbandsleiter Sachsen