Einladung zur SLG-Leiter-Tagung 2016

Liebe Sportfreunde, anbei die Ergebnisse der LM Carbine und ZG5. Wir haben in Radebeul bei strahlendem Sonnenschein zwischen den einzelnen Disziplinen auf der Terrasse gesessen und das schöne Wetter genossen. Auch die Anmeldung und Auswertung hatten wir gleich in den Garten verlegt - echt schön! Beim Schießen (im kühlen Keller) war die neue Disziplin ZG5 wieder die größte Herausforderung. Hier ist neben einer ruhigen Hand insbesondere das verwendete "Sportgerät" von größter Bedeutung. Im Kaliber .22 gibt es hier am Markt aber auch eine große Auswahl zum kleinen Preis, z.B. das gute alte Suhler 150 (im Bild 2.v.l.). Es wäre sehr schön, wenn wir hierfür im nächsten Jahr noch mehr Starter gewinnen könnten.
In der letzten Zeit haben sich im Landesverband wiederholt Fragen zur waffenrechtlichen Einordnung und zur Zulässigkeit des SKS-45 Karabiner 7,62x39mm für Training und Wettkämpfe gem. SpO BdMP e.V. (insb. Dienstgewehr1, 2) ergeben.
Der Sachstand war auch deshalb verwirrend und für den Bürger rechtlich risikobehaftet, weil unterschiedliche Normen konkurrierten: Zunächst waren dies die Einzelauslegungen für halbautomatische Gewehre, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen sowie der alte „Anscheinswaffenparagraph“ § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG alter Fassung. Aus letzterem – eine unsägliche Regelung, über die ich 2002 eine nicht gerade freundliche Diplomarbeit verfasste – resultierte ein Altbestand abgeänderter Waffen, die als Bestandteil von „Positivlisten“ weitere Verwirrung stifteten.