Hinweise zur Verfahrensweise bei der Beantragung von Bedürfnissen (Stand 01/2026)

Gespeichert von Alexander Brauer am

Hinweise zur Verfahrensweise bei der Beantragung von Bedürfnissen

(Stand 01/2026)

 

Sehr geehrtes Mitglied des Landesverbandes Sachsen,

bei der Beantragung von Bedürfnissen ist wie folgt zu verfahren:

 

Es sind grundsätzlich nur die Vordrucke zu verwenden, welche sich auf der Homepage des Landesverbandes Sachsen befinden.

Diese sind nicht zur Vorlage bei der Behörde, sondern dienen für die Beantragung beim Landesverband.

Unbedingt beachten!!! Alle anderen Vordrucke sind ungültig und werden nicht mehr bearbeitet.

Diese Anträge können im Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden.

 

Derjenige, der ein waffenrechtliches Bedürfnis geltend machen will, reicht einen diesbezüglichen Antrag beim Landesverband Sachsen unter Einbeziehung des zuständigen SLG-Leiters ein.

 

Er hat dazu die entsprechenden Vordrucke zu verwenden.

 

1.   „Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gemäß § 14 WaffG“

    

Es sind alle Felder komplett auszufüllen bzw. zutreffende Kästchen anzukreuzen! Bitte unbedingt auch die entsprechenden unter „2. Anlagen zum Antrag“ enthaltenen Kästchen ankreuzen und die dort geforderten Unterlagen dem Antrag beilegen!

 

zu „2. Anlagen zum Antrag“:

 

  • Die Schießnachweise (Kopien) sind immer beizufügen. Das ist der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit gemäß § 14 WaffG der letzten 12 Monate. Der Name, BDMP-Mitglieds-Nr. sowie SLG-Name des Schützen dürfen nicht fehlen. Das Schießdatum hat auch die Jahreszahl zu enthalten.

 

  • Ist der Antragsteller noch nicht im Besitz einer Waffe, hat er das entsprechende Kästchen auf dem Antrag anzukreuzen und dazu eine Kopie der Urkunde seiner Waffensachkunde beizulegen.


 

2.   Beiblatt zum Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses“

 

  • Das ist eine vom Antragsteller unterschriebene schriftliche Aufstellung aller der sich in seinem Besitz befindlichen Waffen (Kurz- und Langwaffen), die er als Sportschütze bisher erworben hat. In der Spalte „ausgestellt am“ ist das Ausstellungsdatum der WBK einzutragen und nicht das Erwerbsdatum der Waffe.

 

  • Das Beiblatt ist auch beizufügen, wenn der Antragsteller noch keine Waffen besitzt. Hierbei ist alles Erforderliche auszufüllen, das Beiblatt zu unterschreiben und „keine Waffen“ einzutragen.


 

3.   „Angaben des Schießsportvereins (SLG) für die Bescheinigung eines waffenrechtlichen

     Bedürfnisses gem. § 14 WaffG“ – SLG-Bescheinigung

 

 

Den Leitern der Schießleistungsgruppen oder deren Stellvertreter obliegen folgende Aufgaben:

 

  •  Für Anträge gem § 14, Abs. 3, 5 und 6 ist als Nachweis der Zugehörigkeit in der Schießleistungs gruppe (SLG) vom SLG-Leiter das Formular „Angaben des Schießsportvereines (SLG) für die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG“ (SLG-Bescheini gung) auszufüllen, zu unterschreiben und zu siegeln.

 

  • Der SLG-Leiter hat das korrekte Ausfüllen und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu prüfen, und zwar:

    ·     Anträge

    ·     Schießnachweis

    ·     ist ggf. Kopie der Urkunden für Sachkunde beigefügt

    ·     Nachweis auf regionale/überregionale Wettkampfteilnahme

    ·     ist ein frankierter Rückumschlag beigefügt (0,95 € sind ausreichend)                         

 


 

4.   „Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Erlaubnis gemäß § 27 SprengG“

 

Es sind alle Felder komplett auszufüllen und die unter „2. Anlagen zum Antrag“ geforderten Unterlagen dem Antrag beizulegen!

 

zu „2. Anlagen zum Antrag“:

 

  • Die Schießnachweise (Kopien) sind immer beizufügen. Das ist der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit gemäß § 14 WaffG der letzten 12 Monate. Der Name, BDMP-Mitglieds-Nr. sowie SLG-Name des Schützen dürfen nicht fehlen. Das Schießdatum hat auch die Jahreszahl zu enthalten.

 

zu „3. Bescheinigung des Schießsportvereines (SLG)“

 

  • Für diese Anträge wird keine extra SLG-Bescheinigung benötigt. Es ist der Antrag unter „3. Bescheinigung des Schießsportvereines (SLG)“ vom SLG-Leiter abzusiegeln und zu unterschreiben. Auch hier hat der SLG-Leiter das korrekte Ausfüllen und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu überprüfen.


 

5.   „Antrag auf Bescheinigung des Verbandes über das Fortbestehen des Bedürfnisses

     gem. § 4 Abs. 4 i.V.m. § 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)“

     ACHTUNG! DIESES FORMULAR IST SEIT JANUAR 2026 NEU!

 

Es ist der Antrag vollständig auszufüllen, alle zutreffenden Kästchen anzukreuzen, eine Kopie des Behördenschreibens und die

unter „2. Anlagen zum Antrag“ geforderten Unterlagen dem Antrag beizulegen!

    

zu „2. Anlagen zum Antrag“:

 

  • Die Schießnachweise (Kopien) sind immer beizufügen. Das ist der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit gemäß § 14 WaffG der letzten 12 Monate. Der Name, BDMP-Mitglieds-Nr. sowie SLG-Name des Schützen dürfen nicht fehlen. Das Schießdatum hat auch die Jahreszahl zu enthalten.

   

Bei diesem Antrag ist keine SLG-Bescheinigung beizufügen. Der Antragsteller hat das Formular selbst zu unterschreiben.

 

Der Antragsteller sendet die vom SLG-Leiter geprüften und unterschriebenen Unterlagen

zusammen mit einem an ihn adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag

(nur per Post, nicht per Einschreiben)  an den

 

                                               Landesverbandsleiter Sachsen

                                               Thomas Kolodziej

                                               An der Muldenaue 16

                                               04808 Wurzen

 

Dieser Rückumschlag dient der Zusendung des vom Landesverband gefertigten Original-Bedürfnisses an den Antragsteller zur Vorlage bei der Behörde. Hierbei ist ein Umschlag der Größe für 0,95 € ausreichend.

 

Für eventuelle Rückfragen stehe ich jederzeit gern tel. unter 03425/816609 zur Verfügung.

 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

 

gez. Thomas Kolodziej

Landesverbandsleiter Sachsen

des BDMP