Hinweise zur Verfahrensweise bei der Beantragung von Bedürfnissen
Sehr geehrtes Mitglied des Landesverbandes Sachsen,
auf Grund der Änderung des Waffengesetzes zum 01.09.2020 mussten auch unsere Bedürfnisanträge angepasst werden.
Es ist bei der Beantragung von Bedürfnissen wie folgt zu verfahren:
Ab sofort sind nur noch die neuen Vordrucke zu verwenden, welche sich auf der Homepage des Landesverbandes Sachsen befinden. Diese sind nicht zur Vorlage bei der Behörde, sondern dienen für die Beantragung beim Landesverband.
Unbedingt beachten!!! Alle bisherigen Vordrucke sind damit ungültig und werden nicht mehr bearbeitet. Die neuen Anträge können ebenfalls – wie die vorherigen – im Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden.
